Die Kunstflugberechtigung
Inhaber des Pilotenscheins der Klasse PPL (A) oder LAPL (A) können nach §81 LuftPersV eine Berechtigung für den Kunstflug erwerben. Mit Ultraleichtflugzeugen ist der Kunstflug generell untersagt, folglich kann mit einem SPL auch keine Berechtigung dafür erworben werden. Um eine Kunstflugberechtigung zu erlangen, muss der Pilot nach absolvierter Pilotenausbildung und Scheinerwerb mindestens 50 Stunden als verantwortlicher Luftfahrzeugführer … Weiterlesen